Anmeldung / Zahlung
Die Anzahlung beträgt nach Buchung Fr. 500.- pro Person. Die Restzahlung ist bis vier Wochen vor Abreise fällig. Die Reisedokumente erhalten Sie bei der Anmeldung. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

Annullationsbestimmungen- und Kosten
Bei Abmeldung einer bereits schriftlichen, bestätigten Buchung werden in jedem Fall Bearbeitungsgebühren von Fr. 100.00 pro Person, höchstens jedoch Fr. 200.00 pro Auftrag erhoben. Zusätzlich entstehen folgende Annullationskosten:
30. bis 15. Tag vor Abreise 30% des Pauschalpreises
14. bis 07. Tag vor Abreise 50% des Pauschalpreises
06. bis 01. Tag vor Abreise 80% des Pauschalpreises
am Abreisetag 100% des Pauschalpreises.
Ihre Annullationskosten-Versicherung (gültig vor Antritt der Reise) tritt nur bei ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeit in Kraft. Achten Sie auf genügende Deckung der Krankenkasse im Ausland bzw., die Leistungen der Reiseversicherung (gültig nach Antritt der Reise).

Für Pauschalreisen mit Linienflügen gelten spezielle Annullierungsbestimmungen.

Namensänderungen
Im Zuge neuer Sicherheitsvorkehrungen wird die exakte Uebereinstimmung von Namensangaben verlangt. Wir empfehlen Ihnen dringend, auf dem Anmeldetalon die gleichen Namen und Schreibweisen anzuführen wie im Pass oder auf der Identitätskarte. Aenderungen von Flugtickets wegen unkorrekter Namensangabe sind normalerweise kostenpflichtig:


Haftung


1. Allgemein
Der LPV vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es unserer Reiseleitung oder unserem Vertragspartner an Ort (z.B. Hotel) nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und umfasst den vereinbarten Reisepreis. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet der LPV nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfällen von Dritten, für welche der LPV nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

2. Unfälle und Erkrankungen
Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, die vom LPV schuldhaft verursacht wurden, haftet der LPV für den unmittelbaren Schaden. Haftet der LPV für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels etc.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an den LPV abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Bus, Bahn etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

3. Sachschäden
Falls eine Haftung vom LPV besteht, ist die Schadenersatzpflicht grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).

5. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und LPV ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen den LPV können nur an unserem Sitz in Zürich, - dh. an das Sekretariat in Dietwil angebracht werden.

Informationen zu Ihrer Reise

Flugplan
Flugplanänderungen bleiben vorbehalten. Den verbindlichen Flugplan erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

Reisedokumente
Für die Teilnahme an der Wallfahrt benötigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. Angehörige anderer Nationen erkundigen sich allenfalls beim französischen Konsulat nach den gültigen Einreiseformalitäten. Bürger aus EU-Ländern vergewissern sich, dass sie mit ihrem Reisedokument auch in die Schweiz einreisen können.

Preisänderungen
Die Pauschalpreise basieren auf den Treibstoffkosten, Landegebühren und aktuellen Flughafentaxen. Wir behalten uns eine allfällige Anpassung im Laufe der Saison vor.

Fremdsprachige Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Wallfahrten nur in Deutscher Sprache geführt werden.

Gehbehinderte Pilger
Der LPV stellt Ihnen gerne kostenloses Hilfspersonal zur Verfügung für Gehbehinderte. Ebenso ist es absolut notwendig, dass uns gehbehinderte Pilger zusammen mit der Anmeldung mitteilen, ob sie einen zusammenlegbaren Rollstuhl mitnehmen oder einen solchen in Lourdes von uns unentgeltlich mieten möchten. Falls Sie einen Rollstuhl mitnehmen, müssen Sie diesen bei Ihrer Anmeldung erwähnen. Der Transfer vom Flughafen Tarbes nach Lourdes erfolgt mit einem Autobus.

 

 
Beanstandungen / Reklamationen
Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, müssen Sie diese unverzüglich unserer Reiseleitung oder unserem Vertragspartner (z.B. Hotel) bekannt geben. Diese werden versuchen, die Unstimmigkeiten zu beheben. Sollte dies innert 48 Stunden nicht möglich sein, sind Sie berechtigt, selbst Abhilfe zu leisten. Der LPV ersetzt Ihnen die entstehenden Kosten, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen entsprechende Belege. Verlangen Sie von unserer Reiseleitung oder dem beteiligten Vertragspartner eine Bestätigung. Diese sind jedoch nicht berechtigt, eine Haftung im Namen vom LPV zu übernehmen.
Ihre Beanstandungen, Bestätigungen und Belege müssen Sie bei Ihrer Buchungsstelle spätestens innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich unterbreiten.


Programmänderungen
Änderungen während der Reise
Der LPV behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Der LPV bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Insbesondere bleiben der Austausch von Flug-/Chartergesellschaften oder Hotels vorbehalten.

Annullierung der Reise
der LPV behält sich vor, in Ausnahmefällen, wegen Unterbeteiligungen oder anderen Umständen die Reise bis spätestens 22 Tage vor Abreise zu annullieren. Der LPV wird Ihnen eine Alternative unterbreiten. In einem solchen Fall können Sie selbstverständlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen etc.) behördlichen Massnahmen oder Streiks aus Sicht vom LPV nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist der LPV berechtigt, von den Rückerstattungen Ihrer Zahlung die bereits getätigten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


Preise
Preisanpassungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in unserem Programm angegebenen Preise erhöht werden müssen (z.B. infolge von Treibstoffzuschlägen, höheren Flughafen- und Sicherheitstaxen oder staatlichen Steuer etc.)


 

 

 

 

 

 

 

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